Ich habe in den zurückliegenden Wochen viele Gespräche mit Ehrenamtlichen in unseren Vereinen geführt. Dabei wurde mir sehr häufig berichtet, dass es aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen schwierig ist, die Bindung zu den Mitgliedern aufrechtzuerhalten. Da kaum Aktivitäten durchgeführt werden dürfen, ist zudem die Gewinnung neuer Mitglieder eine echte Herausforderung. Um Vereine in dieser Zeit zu unterstützen, habe ich für die SPD-Fraktion einen Antrag formuliert und bei der Gemeinde eingereicht (siehe unten). Er zielt darauf ab, Vereine mit einem max. Zuschuss i.H.v. 1.000 Euro für Maßnahmen der Mitgliederbindung und -gewinnung zu fördern. Das gesellschaftliche Leben wäre ohne das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger nicht nur ärmer, sondern auch schlicht nicht vorstellbar. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir als Gemeinde Bad Zwischenahn geradezu in der Pflicht sind, in dieser durchaus schwierigen Situation zu helfen.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beschließt ein auf ein Jahr begrenztes Förderprogramm „Mitgliederbindung und -gewinnung“ und stellt hierfür kurzfristig außerplanmäßig 50.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.
Begründung:
Durch die CORONA-Pandemie konnten viele Vereine und ehrenamtliche Organisationen in den zurückliegenden Monaten ihre sonst üblichen Aktivitäten und Veranstaltungen nicht durchführen. Dies betrifft z.B. Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen oder Ausflüge. Bei den zahlreichen Sportvereinen konnten größtenteils kein Training und keine Wettbewerbe stattfinden. Aus diversen Gesprächen mit Vereinsvorständen wissen wir, dass darunter die Bindung zu den Mitgliedern leidet und die große Sorge besteht, dass die Mitglieder den Verein verlassen oder sich künftig nicht mehr so aktiv einbringen könnten. Darüber hinaus dienen bestimmte Aktivitäten (z.B. Ferienpassaktionen, Jugendfeuerwehr etc.) dazu, neue Mitglieder zu gewinnen. Diese Möglichkeit entfiel zuletzt und uns wurde berichtet, dass insgesamt weniger neue Mitglieder zu verzeichnen sind als in der Vergangenheit. Die Mitglieder sind aber das Rückgrat der Vereine, nicht zuletzt auch finanziell. Vereinzelt wurde außerdem erklärt, dass sich kleinere Vereine wohl bald auflösen werden.
Unsere Vereine in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen tragen maßgeblich zum gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde bei. Das freiwillige Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger stärkt den Zusammenhalt, sorgt für Integration, bereichert das kulturelle Leben und stärkt die Demokratie.
Wir sehen die Gemeinde daher in dieser herausfordernden und einzigartigen Situation in der Pflicht, das Ehrenamt in Bad Zwischenahn in besonderer Weise zu unterstützen. Aus unserer Sicht helfen wir den Vereinen gegenwärtig am ehesten, wenn wir sie bei der Mitgliederbindung und -gewinnung fördern. Daher beantragen wir, dass die Gemeinde kurzfristig (bis zu den Sommerferien) und außerplanmäßig 50.000 Euro für ein möglichst unbürokratisches Förderprogramm bereitstellt.
Das Förderprogramm sollte folgende Rahmenbedingungen haben:
Antragsberechtigt sind alle ehrenamtlich organisierten Vereine mit Sitz in der Gemeinde Bad Zwischenahn (z.B. Ortsbürgervereine, Sportvereine, Gesangsvereine, Feuerwehren usw.).
Gefördert werden sollen Aktivitäten, die der Mitgliederbindung und –gewinnung dienen. Das können beispielsweise die Kosten für Plakate, Flyer oder auch ein Video (für Social Media) sein. Denkbar wären aber auch Schulungen für die Anwendung von Videokonferenz-Tools, um auch in Pandemie-Zeiten auf digitale Weise den Kontakt zu den Mitgliedern zu halten.
Die Zuschusshöhe beträgt max. 1.000 Euro pro Verein. Im Einzelfall (z.B. bei einem besonders vielversprechenden Projekt) kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.
Die Anträge werden formlos (E-Mail ist ausreichend) und mit einer kurzen Projektbeschreibung (max. 1 DinA4-Seite) bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Verwaltung entscheidet nach dem Windhundverfahren im eigenen Ermessen über die eingereichten Anträge und teilt den Antragstellern ihre Entscheidung innerhalb von vier Wochen mit. Die Anträge können laufend eingereicht werden, es gibt keine Stichtage.
Nach der Durchführung der Aktivitäten reichen die Vereine einen Nachweis über die entstandenen Kosten (z.B. Rechnungen) bei der Verwaltung ein. Die Gemeinde erstattet den Betrag in Höhe des bewilligten Zuschusses.
Das Förderprogramm ist auf zunächst ein Jahr ausgelegt. Es beginnt mit dem Beschluss des Gemeinderates.
Sollte das Programm früh überzeichnet sein, wäre über eine Aufstockung der Mittel zu beraten.